Universität Wien

340135 UE Übersetzen Geisteswissenschaften: Japanisch (2017S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 09.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag 16.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag 23.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag 30.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag 06.04. 14:00 - 15:30 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag 04.05. 14:00 - 15:30 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag 11.05. 14:00 - 15:30 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag 18.05. 14:00 - 15:30 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag 01.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag 08.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag 22.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag 29.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Übersetzung japanischer Texte ins Deutsche und umgekehrt. Die Übung zielt darauf ab, Fachübersetzungskompetenzen in den Sprachen Japanisch und Deutsch zu entwickeln.
Die Ausgangstexte werden eine Auswahl an Textsorten abdecken und sich mit Themen aus dem Bereich der Geisteswissenschaften beschäftigen.
Im Zuge des Translationsprozesses werden Themen wie Recherchemethoden und -tools, Fachsprache, Textsortenkonventionen, Qualitätssicherung, Lektorat und Textoptimierung behandelt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Aktive Mitarbeit, Hausübungen (inkl. Plattformarbeit), schriftliche Prüfungen. Als Hilfsmittel bei den Tests dürfen ein- und zweisprachige Wörterbücher sowie elektronische Wörterbücher verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht (es besteht Anwesenheitspflicht). Der Anteil der einzelnen Teilleistungen an der Gesamtnote beträgt für mündliche Mitarbeit 20 %, für Hausarbeiten 30 %, für den Zwischentest 25 % und für den Abschlusstest 25 %.

Prüfungsstoff

Literatur

Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben und über Moodle zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Diese LVA ist auch als individuelle Fachvertiefung für die Schwerpunkte Literatur-Kunst-Medien, Konferenzdolmetschen und Dialogdolmetschen (sofern sie nicht schon zur Erfüllung der Module DD03 und DD04 verwendet worden ist) verwendbar.

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:45