340126 UE Basiskompetenz Translation A Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 06.02.2017 09:00 bis Fr 24.02.2017 17:00
- Anmeldung von Mo 06.03.2017 09:00 bis Fr 10.03.2017 17:00
- Abmeldung bis Fr 31.03.2017 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Donnerstag
02.03.
15:30 - 17:00
Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag
09.03.
15:30 - 17:00
Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag
16.03.
15:30 - 17:00
Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag
23.03.
15:30 - 17:00
Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag
30.03.
15:30 - 17:00
Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag
06.04.
15:30 - 17:00
Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Dienstag
25.04.
15:30 - 17:00
Seminarraum 7 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Donnerstag
04.05.
15:30 - 17:00
Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag
11.05.
15:30 - 17:00
Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag
18.05.
15:30 - 17:00
Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag
01.06.
15:30 - 17:00
Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag
08.06.
15:30 - 17:00
Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag
22.06.
15:30 - 17:00
Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Donnerstag
29.06.
15:30 - 17:00
Seminarraum 10 ZfT Philippovichgasse 11, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Sämtliche mündlichen und schriftlichen Leistungen im Präsenzunterricht, Hausarbeiten, Tests, Plattformarbeit, sowie die Präsenzpflicht fließen in die Beurteilung ein (zu den Inhalten und Teilkompetenzen siehe Plattforminformation). Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund der für die verschiedenen Einheiten erbrachten Teilleistungen, deren Gewichtung in der Gesamtbeurteilung wie folgt ist:
- Closing über translationswissenschaftliche Grundbegriffe: 20% (je 10% pro Sprache)
- Zwischenprüfung Übersetzen: 30% (je 15% pro Sprachrichtung)
- Zwischenprüfung Dolmetschenn: 30% (je 15% pro Sprache)
- Mitarbeit (Hausübungen, Recherche, Vorbereitung, etc.): 20%
- abschließende Beratung als OrientierungshilfeVoraussetzung für positive Beurteilung: positives Closing in beiden Sprachen, positive Mitarbeit, positive Zwischenprüfung in min. einer Kompetenz (Übersetzen oder Dolmetschen).Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
- Closing über translationswissenschaftliche Grundbegriffe: 20% (je 10% pro Sprache)
- Zwischenprüfung Übersetzen: 30% (je 15% pro Sprachrichtung)
- Zwischenprüfung Dolmetschenn: 30% (je 15% pro Sprache)
- Mitarbeit (Hausübungen, Recherche, Vorbereitung, etc.): 20%
- abschließende Beratung als OrientierungshilfeVoraussetzung für positive Beurteilung: positives Closing in beiden Sprachen, positive Mitarbeit, positive Zwischenprüfung in min. einer Kompetenz (Übersetzen oder Dolmetschen).Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Sämtliche mündlichen und schriftlichen Leistungen im Präsenzunterricht, Hausarbeiten, Tests, Plattformarbeit, sowie die Präsenzpflicht fließen in die Beurteilung ein (zu den Inhalten und Teilkompetenzen siehe Plattforminformation). Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund der für die verschiedenen Einheiten erbrachten Teilleistungen, deren Gewichtung in der Gesamtbeurteilung wie folgt ist:
- Closing über translationswissenschaftliche Grundbegriffe: 20% (je 10% pro Sprache)
- Zwischenprüfung Übersetzen: 30% (je 15% pro Sprachrichtung)
- Zwischenprüfung Dolmetschenn: 30% (je 15% pro Sprache)
- Mitarbeit (Hausübungen, Recherche, Vorbereitung, etc.): 20%
- abschließende Beratung als OrientierungshilfeVoraussetzung für positive Beurteilung: positives Closing in beiden Sprachen, positive Mitarbeit, positive Zwischenprüfung in min. einer Kompetenz (Übersetzen oder Dolmetschen).Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
- Closing über translationswissenschaftliche Grundbegriffe: 20% (je 10% pro Sprache)
- Zwischenprüfung Übersetzen: 30% (je 15% pro Sprachrichtung)
- Zwischenprüfung Dolmetschenn: 30% (je 15% pro Sprache)
- Mitarbeit (Hausübungen, Recherche, Vorbereitung, etc.): 20%
- abschließende Beratung als OrientierungshilfeVoraussetzung für positive Beurteilung: positives Closing in beiden Sprachen, positive Mitarbeit, positive Zwischenprüfung in min. einer Kompetenz (Übersetzen oder Dolmetschen).Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
Prüfungsstoff
Die LV ist prüfungsimmanent.
Literatur
Wird auf der Plattform bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:45
angewandte Hilfsmittelkunde usw.).Die Studierenden festigen die im BA-Transkulturelle Kommunikation erworbenen translatorischen Kompetenzen, inklusive der sprachlichen Kompetenzen bzw. werden auf diese sensibilisiert. Sie erhalten einen Überblick über das für die jeweilige Schwertpunktwahl im MA Translation notwendige Kompetenzspektrum.Nach einer kurzen theoretischen Einführung zur/zu den jeweiligen Kompetenz/en werden an Hand schriftlicher und mündlicher Texte (kontrastiv) kollaborativ Übersetzungs- und Dolmetschstrategien erarbeitet sowie Spezifika der verschiedenen translatorischen Handlungsfelder in Hinblick auf die Schwerpunkte des MA Translation mittels gezielter Übungen z.B. Closing veranschaulicht.