Universität Wien

340125 UE Wirtschaftsübersetzen: Japanisch (2017S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 08.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum 5 ZfT Philippovichgasse 11, 1.OG
Mittwoch 15.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum 5 ZfT Philippovichgasse 11, 1.OG
Mittwoch 22.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum 5 ZfT Philippovichgasse 11, 1.OG
Mittwoch 29.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum 5 ZfT Philippovichgasse 11, 1.OG
Mittwoch 05.04. 14:00 - 15:30 Seminarraum 5 ZfT Philippovichgasse 11, 1.OG
Mittwoch 03.05. 14:00 - 15:30 Seminarraum 5 ZfT Philippovichgasse 11, 1.OG
Montag 08.05. 14:00 - 15:30 Medienlabor II ZfT Gymnasiumstraße 50 4.OG
Montag 15.05. 14:00 - 15:30 Seminarraum 9 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Montag 22.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal 5 ZfT Philippovichgasse 11, 1.OG
Montag 29.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal 5 ZfT Philippovichgasse 11, 1.OG
Montag 12.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum 7 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Montag 19.06. 14:00 - 15:30 Hörsaal 5 ZfT Philippovichgasse 11, 1.OG
Montag 26.06. 14:00 - 15:30 Hörsaal 5 ZfT Philippovichgasse 11, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Übersetzung japanischer Fach- und Sachtexte aus dem Bereich Wirtschaft ins Deutsche und umgekehrt. Übersetzt werden u.a. Geschäftskorrespondenzen, Artikel in Printmedien und Fachberichte. Auch kulturspezifische Gepflogenheiten im japanischen Geschäftsleben werden diskutiert und entsprechende Übungen angeboten.
Auf Grund der von den Studierenden vorbereiteten Texte werden translatorische Handlungsstrategien, u.a. Recherchemöglichkeiten, Arbeit mit Wörterbüchern, Parallelliteratur und Umgang mit Übersetzungsaufträgen besprochen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Aktive Mitarbeit, Vorbereitung und Präsentation von Übersetzungen, Hausübungen (inkl. Plattformarbeit), zwei schriftliche Tests. Als Hilfsmittel bei den Tests dürfen ein- und zweisprachige Wörterbücher sowie elektronische Wörterbücher verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht (es besteht Anwesenheitspflicht). Der Anteil der einzelnen Teilleistungen an der Gesamtnote beträgt für mündliche Mitarbeit 20 %, für Hausarbeiten 30 %, für die Tests 50 % (je 25 %).

Prüfungsstoff

Literatur

Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Diese LVA ist auch als individuelle Fachvertiefung für die Schwerpunkte Literatur-Kunst-Medien, Konferenzdolmetschen und Dialogdolmetschen (sofern sie nicht schon zur Erfüllung der Module DD03 und DD04 verwendet worden ist) verwendbar.

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:45