Universität Wien

230203 UK Wissens- und Wissenschaftskulturen (2017S)

in Universitäten, Labors, Fabriken, Politik, Verwaltung und Alltag

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Freitag 03.03. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien (Vorbesprechung)
Freitag 10.03. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Freitag 17.03. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Freitag 24.03. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Freitag 31.03. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Freitag 07.04. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Freitag 28.04. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Freitag 05.05. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Freitag 12.05. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Freitag 09.06. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Freitag 23.06. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Wissen ist ein integraler Bestandteil gesellschaftlicher Prozesse. Wie Städte geplant werden, wie politische Positionen entstehen, wie neue Produkte entwickelt und vermarktet werden, wie wir unsere Kinder erziehen und ausbilden, was wir essen und wie wir mit unseren Körpern umgehen basiert auf unterschiedlichen Arten von Wissen. Dabei wird auf wissenschaftliches Wissen, auf Erfahrungswissen, praktisches Wissen sowie auf intuitives und verkörpertes Wissen zurückgegriffen. Das bedeutet nicht nur eine passive Nutzung von Wissen. Durch die Auswahl und Verwendung und die Verknüpfung unterschiedlichen Wissens wird auch neues Wissen hergestellt. Zu verstehen, wie Wissen produziert und verwendet wird, ist daher ein zentrales Thema der Wissenschaftsforschung. Persönliche Erfahrungen, strategische Überlegungen, praktische Gegebenheiten, Werthaltungen und Kommunikationsformen prägen, welches Wissen als relevant und legitim angesehen wird, und welche Prozesse und Organisationsformen als geeignet betrachtet werden, um Wissen zu erzeugen und zu verwenden. In der Wissenschaftsforschung wird Wissen daher als mit sozialen Prozessen co-produziert betrachtet - Wissen ist nicht universal sondern historisch veränderbar und gesellschaftlich geprägt.

In diesem UK werden wir uns damit auseinandersetzen, wie Wissenserzeugung und -verwendung in der Wissenschaft und in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen organisiert und praktiziert wird. Wer wird wie in bestimmte Wissenskulturen ein- oder ausgeschlossen? Was sind die Spezifika wissenschaftlicher Wissenserzeugung und wie verändern sich diese? Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen wissenschaftlichen Wissenskulturen und solchen, die in anderen gesellschaftlichen Teilbereichen angesiedelt sind? Diese Fragen sollen durch Input durch die LV-Leitung, Lektüre und Diskussion von Grundlagentexten der Wissenschaftsforschung und die Bearbeitung von Fallbeispielen durch die Studierenden behandelt werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderung für die positive Beurteilung sind:

1. Anwesenheit in den Lehrveranstaltungseinheiten
2. Vorbereitendes Lesen der Pflichttexte, und aktive Teilnahme an den Diskussionen in den Lehrveranstaltungseinheiten
3. Erstellen und pünktliche Abgabe von zwei Lektürekarten (2-3seitige Dokumente, die einen Text kritisch reflektieren); eine zu einem Text aus der Pflichtliteratur; und eine zu einem vorgegebenen Text zum Thema des Fallbeispiels
4. Erarbeitung eines Fallbeispiels zu einem zugewiesenen Thema in der Kleingruppe, Erstellen eines Handouts und Präsentation in einer LV-Einheit sowie Vorbereitung und Moderation der gemeinsamen Diskussion
5. Absolvieren der zweistündigen schriftlichen Prüfung zu den im UK unterrichteten Lehrinhalten in der letzten Einheit. Prüfungsgrundlage ist die Pflichtliteratur, die Präsentationen und zusätzlichen Inhalte der Lehrveranstaltung. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Zusammensetzung der Gesamtnote
Jede Teilleistung wird selbstständig nach einem Punktesystem von insgesamt 100 Punkten bewertet. Die maximal erhältliche Anzahl von Punkten für die jeweiligen Aufgaben ist:

Lektüre der Pflichttexte und aktive Teilnahme an den Diskussionen in der LV: 10 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
Verfassen von 2 Lektürekarten (eine zu einem Pflichttext und eine zu einem vorgegeben Text für die Gruppenarbeit): 20 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
Erarbeitung eines Fallbeispiels zu einem zugewiesenen Thema in der Kleingruppe, Erstellen eines Handouts und Präsentation in einer LV-Einheit sowie Vorbereitung und Moderation der gemeinsamen Diskussion: 35 Punkte, als Gruppenarbeit bewertet, Feedback auf Nachfrage
Schriftliche Prüfung: 35 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage

Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Für eine positive Benotung sind insgesamt mindestens 50 Punkte erforderlich.

Notentafel
100-87 Punkte Sehr Gut (1)
86-75 Punkte Gut (2)
74-63 Punkte Befriedigend (3)
62-50 Punkte Genügend (4)
49-0 Punkte Ungenügend (5) (nicht bestanden)

Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des_der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.

Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens zwei Seminareinheiten (4h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des_der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der_dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der_die Studierende ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39