Universität Wien

230202 UK Körper, Wissen, Gesellschaft (2017S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

voraussichtlicher Exkursionstermin: 15.5.2017

Montag 06.03. 17:00 - 19:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien (Vorbesprechung)
Montag 20.03. 17:00 - 19:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Montag 27.03. 17:00 - 19:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Montag 03.04. 17:00 - 19:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Montag 24.04. 17:00 - 19:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Montag 08.05. 17:00 - 19:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Montag 15.05. 17:00 - 19:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Montag 29.05. 17:00 - 19:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Montag 12.06. 17:00 - 19:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Montag 19.06. 17:00 - 19:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Montag 26.06. 17:00 - 19:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Unser Körper erscheint uns in unserem täglichen Leben als etwas Selbstverständliches und als eine unmittelbar gegebene Realität - allerdings kommt unser Wissen über ihn zu einem guten Teil aus der medizinischen Forschung. Techno-wissenschaftliche Innovationen verändern heute mehr denn je, wie wir uns selbst begreifen und als Menschen verstehen. Untersuchen wir die Auseinandersetzung mit Körpern aus einer historischen Perspektive wird klar, dass dies nicht immer so war: Erst mit der steigenden gesellschaftlichen Bedeutung von moderner (Natur-)Wissenschaft vollzog sich ein Prozess der Medikalisierung, durch welchen immer mehr körperliche Phänomene, Vorgänge und Zustände in das Aufgabengebiet der Medizin überantwortet wurden. Aktuelle Beispiele wie Reproduktionsmedizin oder Gesundheitskampagnen gegen Rauchen und Übergewicht machen überdies deutlich, dass Medizin untrennbar mit gesellschaftlichen Dimensionen und Macht verbunden ist: Für die Ausübung staatlicher Macht und Regulierung spielen die Kontrolle und Definitionsmacht über Körper eine unverzichtbare Rolle. Dabei prägen Vorstellungen über die bestehende sowie eine ideale Gesellschaft die Art und Weise wie gesundheitspolitische Interventionen konzeptualisiert werden (können) und in welcher Weise Individuum und Gesellschaft Verantwortung für Gesundheitsfragen tragen sollen bzw. müssen. So spielt beispielsweise die Konzeptualisierung von Menschen als rationale, selbstverantwortliche Individuen, die sich ihrer individuellen Gesundheitsrisiken stets bewusst sind und aktiv ihre Gesundheit in die Hand nehmen, eine wichtige Rolle für die Legitimierung von neueren gesundheitspolitischen Interventionen und Veränderungen in unserem Gesundheitssystem. Gleichzeitig wird die Autorität der Schulmedizin durch komplementär- und alternativmedizinische Ansätze auch immer wieder in Frage gestellt.
Dieser einführende Universitätskurs beschäftigt sich aus Sicht der Wissenschafts- und Technikforschung damit, wie (natur-)wissenschaftliches Wissen über menschliche Körper produziert wird und wie dieses wiederum das Wahrnehmen und Erleben im Alltag prägt und beeinflusst. Körper und Medizin werden dabei als Beispiele herangezogen um zu zeigen, wie wissenschaftliches Wissen, soziale Identitäten und Macht zusammenhängen. Dabei soll diskutiert werden inwiefern medizinisches Wissen nicht einfach eine 'objektive' Repräsentation der Realität darstellt, sondern sozial geformt und in einen jeweiligen kulturellen Kontext eingebettet ist. Einen Schwerpunkt werden beispielsweise die Bedeutung und Konsequenzen von Kategorien wie Sex und Gender in der Produktion medizinischen Wissens darstellen. Ein weiterer Schwerpunkt wird darauf gelegt werden, wie medizinisches Wissen und medizinische Technologien soziale Identitäten und soziale Beziehungen formen und verändern. Des Weiteren werden wir gemeinsam historische Zusammenhänge erforschen und dabei untersuchen, wie sich Medizin und gesellschaftliche Machtverhältnisse verändert haben.
Im Rahmen des Kurses werden verschiedene didaktische Methoden zur Anwendung kommen. Ein wichtiger Bestandteil ist vor allem die gemeinsame Lektüre und Diskussion von Texten. Über den Verlauf des Semesters werden sich Inputs der Lehrveranstaltungsleiterin mit unterschiedlichen Beiträgen der Studierenden ergänzen. Voraussetzungen für den Zeugniserwerb sind Anwesenheit, Mitarbeit, das Erbringen kleinerer Reflexions- und Arbeitsaufgaben sowie das Absolvieren einer Abschlussprüfung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

- Lesen der Pflichttexte zu den Lehrveranstaltungseinheiten und Vorbereitung auf die Einheiten
- aktive Teilnahme an den Diskussionen
- pünktliche Abgabe der Arbeitsaufgaben I (18.3.) und II (26.5.)
Arbeitsaufgabe I fungiert gleich zu Beginn des UKs als Reflexionsraum über Medizin im Alltag der Kursteilnehmer_innen und soll gleichzeitig der Lehrveranstaltungsleiterin einen Überblick über vorhandenes Vorwissen und Interessen der Teilnehmer_innen liefern. Es wird sich dabei um einen ca. dreiseitigen Reflexionstext (1200 Worte) zur Rolle von Wissenschaft und Medizin im alltäglichen Umgang mit Körpern handeln.
Arbeitsaufgabe II ist als Gruppenarbeit von 3-4 Personen gedacht, welche gemeinsam einen 6-seitigen (ca. 2400 Worte) Reflexionstext zu der in der 7.Einheit stattfindenden Exkursion erarbeiten sollen. Dieser soll dabei vor Ort entstandenen Fragen und im Laufe des Semesters erarbeiteten Themen im Kontext der Ausstellung diskutieren.
Anmerkung: In Einzelfällen besteht mit Begründung auch die Möglichkeit diese Aufgabe als Einzelarbeit im Umfang von ca. 2-3 Seiten (900-1200 Worte) zu absolvieren.
- Abschlusstest
In der letzten Einheit (26.6.) wird es einen zweistündigen Test zu den im UK unterrichteten Lehrinhalten geben. Der zu lernende Prüfungsstoff umfasst sowohl die Pflichttexte und Diskussionen zu jeder Einheit als auch die Vortragsfolien. Die Unterlagen dürfen während der Prüfung nicht zur Hilfestellung herangezogen werden. Die Prüfung umfasst kürzere Wissensfragen, z.B. zu diskutierten zentralen Konzepten, sowie eine längere Essayfrage. Bei letzterer geht es darum, die gelernten Konzepte im Kontext eines längeren Arguments anzuwenden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Zusammensetzung der Gesamtnote

[Teilnahme an den Diskussionen in den Seminareinheiten]:
25%, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
[Arbeitsaufgabe 1]: 10%, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
[Arbeitsaufgabe 2]: 20%, als Gruppenarbeit bewertet, Feedback von LV-Leiterin vorgesehen
[Abschlusstest]: 45%, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage

Jede Teilleistung wird selbstständig bewertet. Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Zum Erreichen einer positiven Note muss der gewichtete Durchschnitt der Teilnoten größer oder gleich 4,5 sein.

Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des_der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.

Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens zwei Seminareinheiten (4h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des_der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der_dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der_die Studierende ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39