Universität Wien

230145 UK Technologie und Gesellschaft (2016W)

'Opening the Black Box of Technology' am Beispiel von Informations- und Kommunikationstechnologien

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 11.10. 13:30 - 15:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien (Vorbesprechung)
Dienstag 18.10. 13:30 - 15:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Dienstag 25.10. 13:30 - 15:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Dienstag 08.11. 13:30 - 15:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Dienstag 15.11. 13:30 - 15:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Dienstag 22.11. 13:30 - 15:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Dienstag 29.11. 13:30 - 15:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Dienstag 06.12. 13:30 - 15:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Dienstag 13.12. 13:30 - 15:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Dienstag 10.01. 13:30 - 15:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Verhältnis von Technologie und Gesellschaft ist komplex und vielschichtig. Technologien wie Smartphones, Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Überwachungskameras werden als Innovationen gesehen, die unsere Gesellschaft zunehmend prägen und verändern. Technologie wird dabei oftmals als 'Black Box' wahrgenommen, die von außen auf unsere Gesellschaft trifft. Dieser Kurs möchte die schwarze Box öffnen und zeigen, dass Technologie in unserer Gesellschaft verhandelt wird und daher gesellschaftliche Normen, Werte und Ideologien in sich trägt. Als Handwerkszeug dienen uns dabei Konzepte aus der Wissenschafts- und Technikforschung. Diese werden uns helfen Technologie als Politik mit anderen Mitteln zu verstehen, die soziale Konstruktion von Technologie unter die Lupe zu nehmen, die Verschmelzung von technischen und sozialen Elementen zu analysieren, die Beziehung von Technik und Geschlecht zu begreifen, sowie unterschiedliche Orte der Technikgestaltung/Kontroversen in Medien- und Onlinedebatten, Steuerung und Regulierung, sowie Bürgerkonferenzen kennenzulernen.

Das Seminar bietet eine Einführung in Konzepte der Wissenschafts- und Technikforschung, die sich mit dem Verhältnis von Technologie und Gesellschaft befassen. Die Lehrveranstaltungsleiterin wird zentrale Konzepte vorstellen, welche wir dann anhand von konkreten Beispielen aus dem Feld der Informations- und Kommunikationstechnologie diskutieren werden. Klassische Text-Diskussionen (zu Themen wie Gesichtserkennung, Suchmaschinen, Social Media, Online-Kontroversen, Internet Governance etc) werden sich dabei mit experimentellen Arbeitsaufgaben (Selbstbeobachtung zu Technik im Alltag, Bürgerkonferenz zu Internet of Things) abwechseln. Voraussetzungen für den Zeugniserwerb sind Anwesenheit, Mitarbeit, mündliche Präsentation, schriftliche Arbeitsaufgaben, sowie die Absolvierung der schriftlichen Abschlussprüfung. Da der Kurs größtenteils auf englischen Texten basiert sind grundlegende Englischkenntnisse erforderlich. Die Unterrichtssprache ist deutsch.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderung für die positive Beurteilung sind Anwesenheit in den Seminareinheiten, das Lesen der Pflichtlektüre, aktive Beteiligung an den Diskussionen, Präsentation eines Zusatztextes oder einer Position in der Bürgerkonferenz, pünktliche Abgabe der beiden schriftlichen Arbeitsaufgaben, sowie das Absolvieren der schriftlichen Prüfung in der letzten Einheit. Prüfungsstoff sind die Texte und Inhalte der Lehrveranstaltung (Power Point Folien etc. werden online gestellt).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Zusammensetzung der Gesamtnote
Die Benotung der Lehrveranstaltung erfolgt auf Grundlage der getrennten Bewertung der verschiedenen Aufgaben auf einer Skala von 1-5.

Lektüre der Pflichttexte & aktive Teilnahme an den Diskussionen im Seminar: 15 Prozent, individuell bewertet
Mündliche Präsentation eines Zusatztextes oder einer Position in der Bürgerkonferenz (individuell oder in der Gruppe, je nach Anzahl der Studierenden): 20 Prozent, individuell bewertet
Zwei schriftliche Übungsaufgaben: 20 Prozent, individuell bewertet
Schriftliche Abschlussprüfung: 45 Prozent, individuell bewertet

Jede Teilleistung wird selbstständig bewertet. Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Zum Erreichen einer positiven Note muss der gewichtete Durchschnitt der Teilnoten größer oder gleich 4,5 sein.

Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des/der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.

Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens zwei Seminareinheiten (4h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des/der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der/dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der/die Studierende ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39