Universität Wien

230105 UK Wissenschaft, Institutionen, Politik (2017W)

Von der Idee zur Forschung - was bzw. wen braucht es dazu?

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 05.10. 17:45 - 19:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 12.10. 17:45 - 19:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 19.10. 17:45 - 19:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 09.11. 17:45 - 19:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 16.11. 17:45 - 19:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 23.11. 17:45 - 19:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 07.12. 17:45 - 19:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 14.12. 17:45 - 19:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 11.01. 17:45 - 19:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 18.01. 17:45 - 19:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 25.01. 17:45 - 19:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Wer bestimmt, was Wissenschaftler_innen forschen? Wie findet die Wissenschaft ihre Themen? Warum gibt es für bestimmte Forschungsthemen Geld und für andere nicht? Wie macht man Karriere in der Wissenschaft? Bei all diesen Fragen haben vielfältige Institutionen in und um die Wissenschaft ihre Finger im Spiel, die die Regeln definieren, wer was wie machen soll und darf. Damit sind Wissenschaft und Forschung, wie andere gesellschaftliche Bereiche, durch Normen und soziale Organisation geprägt.
Dieser Universitätskurs betrachtet das Gefüge aus den Perspektiven des Dreiecks 'Wissenschaft, Institutionen, Politik'. Praktische Perspektiven aus der Forschungsförderung und -evaluation kommend und grundlegende sozialwissenschaftliche Theorien finden beide Berücksichtigung. Ausgehend von der historischen Betrachtung werden aktuelle Themen identifiziert und diskutiert. Den Kursteilnehmenden soll der gesamte Prozess der Forschung, ausgehend von der Idee und Themenfestlegung, hin zur Evaluierung von Forschung (was ist 'gute' Forschung und wer bestimmt das?), den involvierten Institutionen, Karriere- und Ethikfragen bis hin zu internationalen Vergleichsbeispielen näher gebracht werden. Begleitet wird der gesamte Ablauf von zu lesender Pflichtliteratur und anschaulichen Praxisbeispielen. In Referaten können sich die Teilnehmenden direkt einbringen und Diskussionen leiten, durch Arbeitsaufgaben werden spezielle Aspekte vertieft.
Das Ziel der Lehrveranstaltung ist es, dass die Teilnehmenden ein Basiswissen über Forschung und Wissenschaft als sozialen Prozess erhalten, der durch die stetige Aushandlung von Werten und Normen geprägt ist. Entwicklungen in der Wissenschaft und die Verknüpfungen zur Gesellschaft können durch ihre Geschichte erklärt werden, sie sind aber nicht vorgeben und könnten auch anders sein. Gleichzeitig gibt es starke, oft global auftretende Trends, denen sich auch lokal orientierte Universitäten kaum entziehen können. Ein Verständnis für diese Prozesse soll mittels der Lektüre von grundlegenden Texten aus der Wissenschaftsforschung, Input durch die Lehrenden auf der Basis von Literatur und Praxiswissen sowie durch die Erarbeitung und Präsentation von Themen durch die Studierenden selbst vermittelt werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderung für die positive Beurteilung sind:
- Anwesenheit (Regelung, siehe unten)
- Vorbereitendes Lesen der Pflichttexte und aktive Teilnahme an der Diskussion in den
Lehrveranstaltungseinheiten
- Kollektive Vorbereitung und Moderation einer Diskussion entlang eines Textes in der Gruppe. Benotet werden Inhalt und Aufbau sowie Umsetzung der Diskussion.
- Absolvieren der schriftlichen Prüfung in der letzten Einheit
In der letzten Einheit wird es eine zweistündige schriftliche Prüfung zu den im UK unterrichteten Lehrinhalten geben. Prüfungsgrundlage ist die Pflichtliteratur, die Präsentationen und die zusätzlichen Inhalte der Lehrveranstaltung. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Zusammensetzung der Gesamtnote:
Jede Teilleistung wird selbstständig nach einem Punktesystem von insgesamt 100 Punkten bewertet. Die maximal erhältliche Anzahl von Punkten für die jeweiligen Aufgaben ist:
Lektüre der Pflichttexte, aktive Teilnahme an der Diskussion im UK 20 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
Vorbereitung eines Pflichttextes (oder Zusatztextes) und Moderation einer Diskussion, 35 Punkte, als Gruppenarbeit
bewertet , Feedback auf Nachfrage
Schriftliche Abschlussprüfung, 45 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage

Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Für eine positive Benotung sind insgesamt mindestens 50 Punkte erforderlich.

Notentafel
100-87 Punkte Sehr Gut (1)
86-75 Punkte Gut (2)
74-63 Punkte Befriedigend (3)
62-50 Punkte Genügend (4)
49-0 Punkte Ungenügend (5) (nicht bestanden)

Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des_der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.

Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens zwei Seminareinheiten (4h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des_der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der_dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der_die Studierende ohne Note vom Kurs abgemeldet.
Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39