Universität Wien

210053 LK BAK8: LK Theorie und Empirie Internationaler Politik (2017S)

Europäische Security Governance

6.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 21 - Politikwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Eine Anmeldung über u:space innerhalb der [https://politikwissenschaft.univie.ac.at/studium/informationen-fuer-studierende/#c118031 Anmeldephase ist erforderlich! Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich.
Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung.

Beachten Sie die Standards guter wissenschaftlicher Praxis.

Die Lehrveranstaltungsleitung kann Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch über erbrachte Teilleistungen einladen.
[
https://politikwissenschaft.univie.ac.at/studium/informationen-fuer-studierende/#c176951

Plagiierte Teilleistungen führen zur Nichtbewertung der Lehrveranstaltung (Eintragung eines 'X' im Sammelzeugnis).

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 08.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 15.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 22.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 29.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 05.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 26.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 03.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 10.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 17.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 24.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 31.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 07.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 14.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 21.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Mittwoch 28.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal III NIG Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele und Inhalt
Zum Ziel hat der LK Theorie und Empirie Internationaler Politik: Europäische Security Governance (im folgenden LK) 1) die inhaltliche Vertiefung und Erweiterung der Vorlesung Internationale Politik (im folgenden VO) über die Auseinandersetzung mit Problemen der europäischen Security Governance bzw. der Sicherheitspolitik (vgl. Ehrhart 2010) "in und für Europa" (Ehrhart/Kahl 2010), 2) die Vermittlung sinnerfassender Lektüre, 3) die Vermittlung des Grundwissens der Sicherheitspolitik "in und für Europa" und 4) die Vermittlung selbstständigen politikwissenschaftlichen Arbeitens.
Aus der Perspektive der Security Governance können z.B. die Sicherheitspolitik internationaler Organisationen (wie die der EU), die Verhältnisse mehrerer internationaler Organisationen zueinander, die staatliche Sicherheitspolitik und die Beteiligung nichtstaatlicher Akteure an der Sicherheitspolitik einer politikwissenschaftlichen Diskussion unterzogen werden (vgl. Ehrhart 2010, 25, 31, 32f; Ehrhart/Kahl 2010, 12f; Ehrhart/Hegemann/Kahl 2014a; Ehrhart/Hegemann/Kahl 2014b, 153-158; Reinke de Buitorago 2010; Sperling 2014; Webber 2014; Webber et al. 2004). Der LK begleitet Einheiten der VO über Theorien der internationalen Politik nach Auswahl sowie die Einheiten über die Geschichte der internationalen Politik und die österreichische Außenpolitik. Dabei sind die VO und der LK derartig miteinander verzahnt, dass der LK das Thema der letzten Einheit der VO im Ganzen oder teilweise behandelt. Die sonstigen Einheiten des LK fokussieren auf Probleme der europäischen Security Governance bzw. Sicherheitspolitik "in und für Europa" (oder möglicherweise ergänzen sie den Theorienkatalog der VO).
Methode
Ein Ziel des LK ist es, den KursteilnehmerInnen die in der VO vermittelten Theorien nach Auswahl empirisch näher zu bringen. In jeder Einheit, die mit einer Einheit über die Theorie(n) im Ganzen oder teilweise verzahnt ist, werden Pflichttexte vorgegeben, in denen die Theorie/n für die Analyse der Probleme europäischen Security Governance bzw. der Sicherheitspolitik "in und für Europa" Anwendung findet/n (möglicherweise auch für eine Einheit, die den Theorienkatalog der VO ergänzen würde). In den Einheiten, die mit den Vorlesungen über die österreichische Außenpolitik sowie die Geschichte der internationalen Politik zusammenhängen, werden jeweils meherere Pflichttexte aus diesbezüglichen Primärquellen oder politikwissenschaftlicher wie auch geschichtswissenschaftlicher Sekundärliteratur zur Pflichtlektüre vorgegeben. Zu jeder sonstigen Einheit werden Pflichtltexte (aus den Primärquellen und Sekundärliteratur), die Probleme der europäischen Security Governance bzw. der Sicherheitspolitik "in und für Europa" behandeln, vorgegeben.
Die KursteilnehmerInnen sind dazu verpflichtet, ALLE Pflichttexte vor dem Kurs sorgsam zu lesen, egal ob sie nur für die Vorbereitung auf die Diskussion im Kurs oder auch für eine schriftliche Hausübung bestimmt sind. Für eine schriftliche Hausübung müssen die KursteilnehmerInnen einen oder mehrere Pflichttexte aufgabenmäßig bearbeiten. Sie werden dann im Kurs in Kleingruppen sowie im Plenum diskutiert.
Das Grundwissen der Sicherheitspolitik "in und für Europa" wird gemeinsam mit der Diskussion über Pflichttexte vermittelt, was bei Bedarf durch kurze Vorlesungen ergänzt wird.
Um die Selbstständigkeit im politikwissenschaftlichen Arbeiten nachzuweisen, verfassen die KursteilnerhmerInnen eine kleine Seminararbeit zum Kursabschluss. Der LV-Leiter unterstützt sie dabei durch ein Feedback zu deren Entwurf. Die politikwissenschaftlichen Arbeitstechniken werden im Kurs vermittelt.
Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Dennoch müssen die KursteilnehmerInnen mit der Lektüre englischer Pflichttexte und deren schriftlichen Bearbeitung rechnen. Die Wortmeldung im Kurs sowie die Verfassung der schriftlichen Arbeiten sind auch auf Englisch möglich.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Achtung!!! Die gute wissenschaftliche Praxis und Konsequenz der erschlichenen Leistung (wie Plagiate) werden wegen deren großen Bedeutung unten gemeinsam mit dem Prüfungsstoff ergänzend erläutert.
Art der Leistungskontrolle
1. Die Durchschnittnote der 8 Hausübungen (1-2 Seiten/2800-5600 Zeichen)
Mitarbeitbonus (Option):Die KursteilnehmerInnen haben die Chance, ihre Durchschnittnote der Hausübungen durch die ständige Mitarbeit im Kurs zu verbessern. In jeder Einheit können die KursteilnehmerInnen einen Mitarbeitbonuspunkt bekommen, wenn sie zur gemeinsamen Lösung oder zur Plenumsdiskussion einen konstruktiven Beitrag leisten. Zu den Beiträgen zur Plenumsdiskussion können die Leitung einer Kleingruppendiskussion inkl. des mündlichen Referats über deren Ergebnisse sowie die Wortmeldung zählen. Wenn sie 5 Punkte, d.h. einen konstruktiven mündlichen Beitrag zu Aktivitäten im Plenum in 5 Einheiten, sammeln, dann wird ein "1" als Mitarbeitbonus in die Durchschnittnote eingerechnet.
2. Die Note der kleinen Seminararbeit (5-7 Seiten/14,000-19,600 Zeichen exkl. des Titelblatts und des Literaturverzeichnisses): Deren Entwurf wird NICHT benotet.
Die kleine Seminararbeit sowie die Hausübungen werden gemäß den vorher festgelegten Bewertungskriterien und Notenschlüssel benotet. Die Bewertungskriterien und der Notenschlüssel für eine Hausübung werden nach der gemeinsamen Lösung dieser Aufgaben im Kurs veröffentlicht und in Moodle hochladen. Die Bewertungskriterien und der Notenschlüssel der kleinen Seminararbeit werden im Laufe des Semesters, bis spätestens Mitte Mai, im Kurs veröffentlicht und in Moodle hochgeladen.
Den KursteilnehmerInnen wird bei den Hausübungen durch die Rückgabe des gedruckten Exemplars und bei der kleinen Seminararbeit per Mail mitgeteilt, was sie erreicht haben oder was bei ihrer Leistung fehlt. Die Hausübungen sowie der Entwurf der kleinen Seminararbeit werden innerhalb von 1 bis 2 Wochen nach dem Ablauf der Einreichfrist zurückgegeben. Die kleine Seminararbeit wird innerhalb von 4 Wochen nach deren Einreichung benotet.

Erlaubte Hilfsmittel
Bei allen schriftlichen Arbeiten (den Hausübungen, dem Entwurf der kleinen Seminararbeit und der kleinen Seminararbeit) sind alle erschlichenen Leistungen streng verboten! (dazu siehe unten)
Hausübungen
Bei den Hausübungen müssen sich die KursteilnehmerInnen ausschließlich mit dem vorgegebenen Text/den vorgegebenen Texten beschäftigen. Das Heranziehen weiterer Texte ist streng verboten. Außerdem sind die Hausübungen eine Einzelarbeit. Jede/r KursteilnehmerIn ist dazu verpflichtet, sie selbstständig, d.h. ohne die Zusammenarbeit mit anderen KursteilnehmerInnen bzw. fremde Hilfe zu machen. Verboten sind das gemeinsame Verfassen einer Hausübung, das Abschreiben der Arbeit einer/eines anderen KursteilnehmerIn, Ghostwriting, die gemeinsame Lektüre, der Austausch der Arbeiten unter den KursteilnehmerInnen vor ihrer Einreichung und dergleichen. In disem LK gelten all diese Handlungen wie Plagiate als erschlichene Leistung und werden ebenfalls mit der Eintragung des "x (nicht beurteilbar)" geahndet.
Die kleine Seminararbeit:
Die Seminarbeit und deren Entwurf sind ebenfalls eine Einzelarbeit. Jede/r KursteilnehmerIn muss ihre/seine kleine Seminararbeit selbstständig verfassen. Anders als bei den Hausübungen können KursteilnehmerInnen zwar über ihre Arbeit etwa in Kleingruppen diskutieren oder ein Feedback von anderen KursteilnehmerInnen sowie dem LV-Leiter bekommen. Allerdings darf das Feedback nur eine Unterstützung beim selbstständigen Arbeiten sein , also kein "Ghostwriting" sein (Brand 2016).
Sprachliche Korrektur als Ausnahme des Vorbots der Zusammenarbeit/fremden Hilfe: Beim Korrekturlesen muss man sich ausschließlich mit sprachlichen Fehlern beschäftigen. Wenn eine/r Korrigierende/r eine/r KursteilnehmerIn ist, dann muss ihre/seine Arbeit vor dem Korrekturlesen fertig und in Moodle hochgeladen gewesen sein.
Auch Vorbereitung auf die Diskussion ist die Einzelarbeit.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen
1. Regelmäßige Anwesenheit/Erfüllung der Anwesenheitspflicht
Für einen positiven Kursabschluss sind max. 2 Fehlstunden erlaubt. Die Anwesenheit ist durch das Unterschreiben in die Anwesenheitsliste kontrolliert.
Für eine Abwesenheit ist die vorherige Entschuldigung zwar nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Denn der Kursabbruch nach der 3. Abwesenheit ist ausnahmsweise konsequenzlos, d.h. ohne negative Beurteilung möglich, wenn alle drei Abwesenheiten vorher entschuldigt sind. Als Entschuldigungsgrund werden ausschließlich gesundheitliche Hindernisse und die Kollision der Arbeits- mit der Kurszeit akzeptiert. Für diese Entschuldigungen wird die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung/Bestätigung des Arbeitgebers verlangt.
2. Termingerechte Einreichung ALLER schriftlichen Arbeiten (der 8 Hausübungen, des Entwurfs der kleinen Seminararbeit und der kleinen Seminararbeit)
Einreichtermine der schriftlichen Arbeiten
a. Die Hausübungen: Mittwoch um 16.45 (online in Moodle und in Druck), d.h. vor dem Beginn der Einheit, in der ein oder mehrere zur schriftlichen Hausübung vorgegebenen Texte diskutiert werden. Ins gedruckte Exemplar einer Hausübung dürfen die KursteilnehmerInnen nichts handschriftlich eintragen.
b. Der Entwurf der kleinen Seminararbeit (3-4 Seiten/8400 bis 11200 Zeichen): 31. Mai 2017 um 16.45 (online in Moodle und in Druck)
c. Die kleine Seminararbeit: 3. Juli 2017 (online in Moodle)
Das Austauschen der schon eingereichten gegen eine neue Arbeit bzw. die Hochladung mehrerer Dateien sind nicht möglich.
Bei den Hausübungen wird auch eine nicht fertige Arbeit akzeptiert. Wenn sich der/die KursteilnehmerIn aus einem gesundheitlichen Hindernis vorher für das Nicht-Einhalten eines Einreichtermins entschuldigt, darf sie/er eine Ersatzhausübung erbringen, oder den Entwurf der kleinen Seminararbeit oder die kleine Seminararbeit nachreichen. Der LV-Leiter gibt ihr/ihm einen (neuen) Einreichtermin bekannt. Für die Bescheinigung des gesundheitlichen Hindernisses wird die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlangt. Bei den Hausübungen beschränkt sich die Ersatzleistung jedoch auf zweimal. Das 3. entschuldigte Nicht-Einhalten führt zur konsequenzlosen Abmeldung. Die KursteilnehmerInnen müssen eine Hausübung termingerecht einreichen, selbst wenn sie dem Kurs fernbleiben.
3. Die positive Beurteilung der BEIDEN Teilleistungen
Die Gesamtleistung wird negativ beurteilt, wenn EINE der Mindestanforderungen (beispielsweise wegen des unentschuldigten Nicht-Einhaltens eines Einreichtermins, der 3. Abwesenheit und der negativen Beurteilung der kleinen Seminararbeit) nicht erfüllt ist. Ein Kursabbruch ohne die Konsequenz ist neben der drei entschuldigten Abwesenheiten und dem 3. Nicht-Einhalten des Einreichtermins der Hausübung (siehe oben) nur durch die rechtzeitige Abmeldung vom LK vor dem Ablauf der Frist (13. März 2017) oder aus einem triftigen Grund möglich. Nach dem Ablauf der Abmeldefrist dürfen die KursteilnehmerInnen den Besuch des LK außer der drei entschuldigten Abwesenheiten und dem 3. Nicht-Einhalten des Einreichtermins der Hausübung nur konsequenslos abbrechen, falls nach dem Ablauf der Abmeldefrist unerwartet ein triftiger Grund dafür auftritt, die Anwesenheitspflicht nicht mehr erfüllen zu können. Als triftiger Grund werden nur 1) gesundheitliche Hindernisse und 2) die Kollision der Arbeits- mit der Kurszeit akzeptiert. Für die Bescheinigung eines gesundheitlichen und des beruflichen Hindernisses müssen die/der KursteilnehmerIn dem LV-Leiter binnen 2 Wochen ab dem Abbruch jeweils eine ärztliche Bestätigung oder eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen. Allerdings wird ein triftiger Grund NICHT berücksichtigt, wenn eine Mindestanforderung vor dessen Auftritt nicht mehr erfüllt gewesen ist.

Beurteilungsmaßstab
60% für eine Durchschnittnote der 8 Hausübungen
40% für eine Note der kleinen Seminararbeit

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff

Die Hausübungen:
Das sinnerfassende Lesen der Pflichttexte bzw. deren aufgabenmäßige schriftliche Bearbeitung

Die kleine Seminararbeit:
Das selbstständige Verfassen einer politikwissenschaftlichen Arbeit zum Thema der europäischen Security Governance bzw. der Sicherheitspolitik "in und für Europa"

Die Mitarbeit im Kurs:
Ein konstruktiver Beitrag zu Aktivitäten im Plenum

!!!Wichtig: Verpflichtung zur guten wissenschaftlichen Praxis und die Konsequenz der erschlichenen Leistungen!!!

In der Wissenschaft verpflichten alle sich zur guten wissenschaftlichen Praxis. Alle erschlichenen Leistungen, wie etwa Plagiate (zum "Erschleichen" siehe die 2. Seite der unten zitierten Webseite des Studienpräses), sind bei allen schriftlichen Arbeiten (den Hausübungen, dem Entwurf der kleinen Seminararbeit und der kleinen Seminararbeit) streng verboten. Wenn eine erschlichene Leistung in einer schriftlichen Arbeit festgestellt wird, wird ein "x (nicht beurteilbar)" ins Zeugnis eingetragen. Wenn sich der Verdacht einer erschlichenen Leistung erst nach einer Beurteilung der Gesamtleistung verdichtet, wird ein Verfahren zur Nichtigerklärung eingeleitet und, wenn sie festgestellt wird, wird die Note als nichtig erklärt.
Das korrekte Zitieren bzw. klare Kennzeichnen fremder Ideen in der eigenen Arbeit ist sowohl eine ethische als auch wissenschaftstechnische Anforderung (politik-)wissenschaftlichen Arbeitens (vgl. Simonis/Ebers 2003, 58f, 63, 208f; Studienpräses o.J.). Über das Einhalten dieser wissenschaftlichen Grundnormen gegen die Plagiate inkl. des Ghostwriting (vgl. Studienpräses o.J.) hinaus sind die TeilnehmerInnen dieses LK bei allen schriftlichen Arbeiten zur selbstständigen Einzelarbeit verpflichtet. Daher wird auch die Zusammenarbeit bei den Hausübungen, dem Entwurf der kleinen Seminararbeit und der kleinen Seminararbeit (dazu siehe oben Erlaubte Hilfsmittel) als erschlichene Leistung betrachtet und ist streng verboten. Sprachliche Korrektur als Ausnahme des Verbots der Zusammenarbeit/fremden Hilfe: Beim Korrekturlesen muss man sich ausschließlich mit sprachlichen Fehlern beschäftigen. Wenn eine/r Korrigierende/r eine/r KursteilnehmerIn ist, dann muss ihre/seine Arbeit vor dem Korrekturlesen fertig und in Moodle hochgeladen gewesen sein.
Zu der gesamten Materie der guten wissenschaftlichen Praxis lesen Sie bitte die Webseite des Studienpräses der Universität Wien! https://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
https://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis-2/
Falls sich mehrere KursteilnehmerInnen an einer erschlichenen Leistung, etwa durch die Zurverfügungstellung der eigenen Arbeit für eine Hausübung für die/den anderen KollegIn, beteiligt haben, wird dies bei allen ausnahmslos mit der Eintragung des "x"geahndet.

Literatur

Die Pflichttexte der VO sind in deren Reader gedruckt (deswegen sind sie NICHT in Moodle des LK bereitgestellt). Er ist zum Semesterbeginn im Fakultus-Shop (EG des NIG) erhältlich. Alle LK-eigenen Pflichttexe sind in Moodle bereitgestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38