160047 VO+UE Musik-Urheberrecht (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 01.02.2016 00:00 bis So 21.02.2016 23:59
- Anmeldung von Mi 24.02.2016 00:00 bis So 28.02.2016 23:59
- Abmeldung bis So 27.03.2016 23:59
Details
max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Teilnahme am 1. Termin ist für alle TeilnehmerInnen verpflichtend!
Personen, die dem 1. Termin unentschuldigt fernbleiben, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Dadurch frei werdende Plätze werden an anwesende Personen von der Warteliste vergeben.
Montag
07.03.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Montag
14.03.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Montag
04.04.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Montag
11.04.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Montag
18.04.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Montag
25.04.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Montag
02.05.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Montag
09.05.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Montag
23.05.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Montag
30.05.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Montag
06.06.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Montag
13.06.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Montag
20.06.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Montag
27.06.
15:00 - 16:30
Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Anwesenheit, Mitarbeit und aktive Teilnahme, schriftliche Leistungsüberprüfung
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
B14, B19, B20; M05, M11, M16, M17; EC POP
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35
Aufbauend auf eine Einleitung über das Regelungsanliegen des österreichischen Urheberrechts folgt eine intensive Auseinandersetzung mit dem zentralen urheberrechtlichen Werkbegriff und den daraus resultierenden Rechten des Urhebers. Behandelt werden nicht nur Inhalt und Umfang der dem Urheber zustehenden Verwertungs- und Persönlichkeitsrechten, sondern auch Detailfragen zur Bearbeitung von musikalischen Werken oder zur verbotenen Übernahme fremder urheberrechtlich geschützter Kompositionen (zB im Rahmen eines Plagiats).
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Urhebervertragsrecht, welches abseits von ebenfalls zu besprechenden "freien Werknutzungsrechten" die Grundlage für die zulässige Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch Dritte bildet. Ergänzend zu den theoretischen Ausführungen, welche auch auf die Rolle der Verwertungsgesellschaften (zB AKM, austro mechana) näher eingehen werden, sollen durch die gemeinsame Erörterung eines kompletten Vertrags aus dem Bereich des Kulturmanagements die umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, sowie ein Praxisbezug hergestellt werden.
Abschließend sollen auch die ebenfalls im Urheberrechtsgesetz verankerten Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller Erwähnung finden und näher erläutert werden.
Ziel: Vermittlung grundlegender Kenntnisse auf dem Gebiet des Urheber- und Leistungsschutzrechtes, sowie des damit in untrennbarem Zusammenhang stehenden Urhebervertragsrechts
Methoden: Interaktiver Frontalvortrag, Diskussion mit den Teilnehmern, Lösen von Fallbeispielen, gemeinsames Besprechen von Vertragsbestimmungen