Universität Wien

150018 SE Japanologisches Seminar II (2016W)

8.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 03.10. 14:30 - 16:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Montag 10.10. 14:30 - 16:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Montag 17.10. 14:30 - 16:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Montag 24.10. 14:30 - 16:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Montag 07.11. 14:30 - 16:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Montag 14.11. 14:30 - 16:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Montag 21.11. 14:30 - 16:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Montag 28.11. 14:30 - 16:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Montag 05.12. 14:30 - 16:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Montag 12.12. 14:30 - 16:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Samstag 14.01. 10:00 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele: Im "Japanologischen Seminar 2" wird die zweite BA-Arbeit angefertigt. Diese unterscheidet sich von der ersten BA-Arbeit durch die selbständige Wahl und Bearbeitung einer selbst gewählten Fragestellung. Die Ergebnisse sollen außerdem mündlich in überzeugender Weise präsentiert werden.

Inhalte: Die einzelnen Schritte zum Abfassen der Arbeit werden genau besprochen und sollen von allen Teilnehmern zeitgleich vollzogen werden. Während des Semesters wird besonderes Augenmerk auf die Erarbeitung einer geeigneten Fragestellung, die Auswahl geeigneter wissenschaftlicher Sekundärliteratur und Quellen in westlichen und japanischer Sprache sowie Überlegungen zur methodischen Vorgehensweise und deren Durchführung gelegt.

Alle TeilnehmerInnen des Seminars halten ein (15-minütiges) Referat, in dem sie ihr Projekt, ihre Vorgehensweise sowie Erkenntnisse präsentieren und zur Diskussion stellen.

Das Referat soll spätestens eine Woche vor dem Referatstermin mit der Lehrveranstaltungsleitung in der Sprechstunde vorbesprochen werden.

Methoden: Interaktiv. Einführung durch die Seminarleiterin, Anleitung der einzelnen Arbeitsschritte mit Kontrolle in den Präsenzeinheiten. Referate (unter Verwendung geeigneter audiovisueller Mittel) und gemeinsame Besprechungen; individuelle Hausübungen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Mit mehr als drei Abwesenheiten im Semester wird der Kurs als „nicht bestanden“ bewertet. Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Eine rege mündliche Teilnahme im Unterricht wird als selbstverständlich vorausgesetzt.

Abgabetermine: Es besteht die Option, Rückmeldung zu einer vollständigen ersten Version der Seminararbeit zu erhalten, damit sie diese bis zur endgültigen Abgabe entsprechend überarbeiten können.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen für eine positive Beurteilung sind:

? Regelmäßige Anwesenheit

? Termingerechte Abgabe der Hausübungen

? Referat und schriftliche Arbeit entsprechen formalen und inhaltlichen Anforderungen

Die Leistungsbewertung erfolgt unter Berücksichtigung der regelmäßigen Teilnahme (Anwesenheitspflicht mit Toleranzgrenze bei 80% der Einheiten), der Hausübungen (20%), des Referats (20%) und der schriftlichen Arbeit (60%).

Plagiatsnotiz

Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.

Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:

http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis

Wird irgendein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.

Prüfungsstoff

Literatur

wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

JBA M20

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35