090052 UE Neugriechisch II (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Tutorium: DI wtl von 01.03.2017 bis 27.06.2017 13.00-14.00 Uhr
Ort: Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3;
Tutorin: Frau Hudler
Ort: Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3;
Tutorin: Frau Hudler
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 13.02.2017 06:00 bis Mo 27.02.2017 23:59
- Anmeldung von Mo 20.03.2017 06:00 bis Mi 22.03.2017 23:59
- Abmeldung bis Fr 31.03.2017 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
- Eleni Papargyriou
- Angelika Hudler (TutorIn)
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
06.03.
11:30 - 13:00
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Mittwoch
08.03.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Mittwoch
15.03.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
20.03.
11:30 - 13:00
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Mittwoch
22.03.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
27.03.
11:30 - 13:00
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Mittwoch
29.03.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
03.04.
11:30 - 13:00
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Mittwoch
05.04.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
24.04.
11:30 - 13:00
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Mittwoch
26.04.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Mittwoch
03.05.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
08.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Mittwoch
10.05.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
15.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Mittwoch
17.05.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
22.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Mittwoch
24.05.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
29.05.
11:30 - 13:00
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Mittwoch
31.05.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Mittwoch
07.06.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
12.06.
11:30 - 13:00
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Mittwoch
14.06.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
19.06.
11:30 - 13:00
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Mittwoch
21.06.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Montag
26.06.
11:30 - 13:00
Hörsaal 29 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Mittwoch
28.06.
09:00 - 10:30
(Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 3.Stock)
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zweiter Teil der Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen. Grundlage ist das Lehrbuch "Ta nea ellenika gia xenus" plus Übungsbuch.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Keine Hilfsmittel erlaubt!!
Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 3, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 4) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 3, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 4) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und
das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Anmerkungen:
1. Parallel zur LVA wird ein Tutorium abgehalten.
2. Als Frist für eine sanktionslose Abmeldung steht der 30.03.17 und ist schriftlich dem Kursleiter mit zu teilen, andernfalls wird die entsprechende Leistung mit einer 5 (nicht genügend) beurteilt.
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.
2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.
1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA,
die aktive Mitarbeit während der LVA und
das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.
Anmerkungen:
1. Parallel zur LVA wird ein Tutorium abgehalten.
2. Als Frist für eine sanktionslose Abmeldung steht der 30.03.17 und ist schriftlich dem Kursleiter mit zu teilen, andernfalls wird die entsprechende Leistung mit einer 5 (nicht genügend) beurteilt.
Prüfungsstoff
Behandelt werden 7 weitere Kapitel zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind
Literatur
Das Lehrbuch "Ta nea ellenika gia xenus" plus Übungsbuch, Griechisch Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, CD mit den Texten des Lehrbuches
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 31.05.2022 00:18