Universität Wien

090034 UE Neugriechisch 2 (2017W)

5.00 ECTS (4.00 SWS), SPL 9 - Altertumswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Parallel zur LVA wird von Herrn Georg Daras ein Tutorium abgehalten (Di 11:00-12:00 Seminarraum d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3 L3-05).

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 35 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 05.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
Montag 09.10. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Donnerstag 12.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
Montag 16.10. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Donnerstag 19.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
Montag 23.10. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Montag 30.10. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Montag 06.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Donnerstag 09.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
Montag 13.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Donnerstag 16.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
Montag 20.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Donnerstag 23.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
Montag 27.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Donnerstag 30.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
Montag 04.12. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Donnerstag 07.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
Montag 11.12. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Donnerstag 14.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
Montag 08.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Donnerstag 11.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
Montag 15.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Donnerstag 18.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
Montag 22.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Donnerstag 25.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 21 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 8
Montag 29.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Zweiter Teil der Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 6, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen unerlässlich.
Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Positiver Abschluss der LVA 'Neugriechisch 1'.

4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.

3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.

2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.

1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum.
Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA, die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.

Prüfungsstoff

Grammatische Phänomene, die in den Lektionen 8-14 (Lehrbuch und Skriptum) während des Semesters behandelt und geübt wurden.

Literatur

Grundlage ist das Lehrbuch 'Ta nea ellenika gia xenus' plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, Audiomaterial mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 Kapitel, zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche Hausarbeiten, die im Skriptum beinhaltet sind.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:31