Universität Wien

040729 VK RdW: Sonderfragen des Insolvenzrechts (2017S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.

Anmeldung über U:SPACE nur während der Anmeldezeiten.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich!

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausurtermine:
Mittwoch, 07.06.2017, 18.30-20.00, Hs 15
Montag, 12.06.2017, 18.30-20.00, Hs 15

Montag 08.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 15.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 17.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 22.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 24.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 31.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Mittwoch 07.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Montag 12.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

- Einführung in das Insolvenzrecht (insb Wirkungen der Insolvenzeröffnung auf Rechtsgeschäfte sowie Anfechtungsrecht)
- Krisengesellschaftsrecht: EKEG und Haftung der Organe und Gesellschafter in der Krise
- Rechtliche Sanierungsvarianten
- Mergers & Acquisitions in der Krise

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Frau Dr. Katja SIMA; katja.sima@univie.ac.at).

Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Folien und Vortrag

Literatur

Fink, Insolvenzrecht (ab 7. Auflage)
Trettnak/Welser, Ausgewählte Fragen beim Unternehmenskauf in der Krise,
ZIK 2011, 125 (http://www.chsh.com/fileadmin/docs/publications/Welser/Trettnak_Welser_ZIK_04_2011.pdf)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29