040722 UK Bankrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 15.02.2017 09:00 bis Mi 22.02.2017 12:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermin:
Di, 27.06.2017, 18.30-20.00, Hörsaal 3
Dienstag
16.05.
18:30 - 20:00
Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag
23.05.
18:30 - 20:00
Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Donnerstag
01.06.
18:30 - 21:30
Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag
20.06.
18:30 - 21:30
Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag
27.06.
18:30 - 21:30
Hörsaal 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Praxisnahe Aufbereitung des Bank- und Bankaufsichtsrechts in Grundzügen. Schwerpunktsetzung auf zivilrechtliche Aspekte bei Bankgeschäften. Verbraucherschutzrechtliche Perspektiven. Europäischer Regelungsrahmen. Grundzüge der Rechtsfragen über die Finanzdienstleistungen im Internet.Erarbeitung grundsätzlicher rechtlicher Konzepte im Bereich des Bankaufsichtsrechts und des Bankvertragsrechts und Schaffung von Verständnis für wirtschaftliche Hintergründe von rechtlichen Instrumenten in diesem Bereich.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht, aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Christoph Urbanek; christoph.urbanek@dlapiper.com).Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag und das vom Lehrenden zur Verfügung gestellte Skriptum (Download von der Homepage des Instituts)
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29