Universität Wien

040480 UK RdW: Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen (2016W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausuren:

Di, 29.11.2016, 18.30-20.00, Hs 10
Di, 06.12.2016, 18.30-20.00, Hs 10

Dienstag 04.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 11.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 18.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 08.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 15.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 22.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 29.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 06.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung


Inhalt:
Der Kurs beschäftigt sich mit den Pflichten von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten und der - praktisch immer bedeutsamer werdenden - Frage, wann und wem gegenüber sie unter welchen Voraussetzungen persönlich haftbar werden. Kenntnisse aus Kapitalgesellschaftsrecht werden als Voraussetzung für diesen Kurs empfohlen. Erörtert wird die Rechtslage nach GmbHG, nach AktG sowie im Insolvenzfall und nach diversen Sondervorschriften (etwa ASVG oder BAO).

Ziele:
Die Studierenden sollen anhand von wirklichen Fällen einen Überblick über mögliche Gefahren einer Position als Leitungsorgan erhalten, um später auch selbst in der Praxis Risikopotenziale des eigenen Handelns erkennen und vermeiden zu können. Auch die praktische vertragsrechtliche und versicherungsrechtliche Situation wird einbezogen.

Methoden:
Die Lehrinhalte werden zunächst mittels Impulsvortrag der Lehrveranstaltungsleiterin vermittelt, um in weiterer Folge von den Studierenden bei der Lösung von praxisbezogenen Fällen angewandt bzw umgesetzt zu werden. Unterlagen werden auf die Homepage (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download bereitgestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff wird von der Lehrveranstaltungsleiterin in der ersten Einheit bekanntgegeben.

Literatur

Reich-Rohrwig, GmbH-Recht I², Rz 2/306 bis 2/598; Ratka-Rauter, Handbuch
Geschäftführerhaftung²; Koppensteiner/Rüffler, GmbHG³, §§ 25, 30j und 33;
Jabornegg-Strasser, AktG, 5. Auflage, §§ 77-84, Rz 95-135 und §§ 98,99, Rz
32-46; Doralt-Nowotny-Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz², §§ 84 und 99

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29