Universität Wien

040463 UK RdW: Berufsspezifisches Recht für Wirtschaftstreuhänder (2016W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

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Vorbesprechung und Referatsvergabe: Di, 11.10.2016, 11.15-12.30 Uhr, Zi 3.612 (OMP1)

Vortragstermine:
DI, 22.11.2016, 11.30-14.45, Seminarraum 14

Mi, 23.11.2016, 09.00-13.00, Zi 3.612 (OMP1)

Klausurtermin:

Di, 29.11.2016, 08.00-09.30, Hs 10

Dienstag 22.11. 11:30 - 14:45 Seminarraum 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 29.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Themengebiete:

- Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Grundlegendes, Zulassung, Prüfungen, Berufsanwärter, Bestellungen, Rechte und Pflichten udgl)
- Europarechtliche Vorgaben betreffend die Berufsgruppe der Wirtschaftstreuhänder
- Möglichkeiten der Vergesellschaftung von Wirtschaftstreuhändern
- Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (2011) und die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen (2011)
- Disziplinarrecht und berufsrechtliche Vertretung der Wirtschaftstreuhänder
- Exkurs: Der Bilanzbuchhalter
- Die Abschlussprüfung nach dem UGB und dem Gesellschaftsrecht
- Regelungen über den Wirtschaftstreuhänder in österreichischen Gesetzen
- Neue Judikatur und Literatur zur Haftung der Wirtschaftstreuhänder
- Funktion und Aufgaben der Treuhandschaft unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung für den Beruf des Wirtschaftstreuhänders

Ziele:
Die Studierenden sollen einen Überblick über gängige sowie aktuelle rechtliche Fragestellungen und Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dem Beruf des Wirtschaftstreuhänders erlangen.

Methoden:
Referate, Diskussionen, Klausur

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund eines Referats, der mündlichen Mitarbeit und einer Klausur am Ende der Lehrveranstaltung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund eines Referats, der mündlichen Mitarbeit und einer Klausur am Ende der Lehrveranstaltung.

Prüfungsstoff

Referate, Diskussionen, Klausur

Literatur

Gesetzestexte, Judikatur

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29