Universität Wien

030553 KU Braucht es Änderungen im Bereich der Strafverfolgungspraxis in Österreich? (2024S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 13.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Montag 18.03. 14:00 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 08.04. 14:00 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 15.04. 14:00 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 22.04. 14:00 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 29.04. 14:00 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 06.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 13.05. 13:00 - 14:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 03.06. 14:00 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 10.06. 14:00 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 17.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel und Inhalte der Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung soll angehenden Jurist*innen Einblicke in rechtliche und praktische Probleme bei strafrechtlichen Ermittlungen bzw. in Strafverfahren und im Straf- und Maßnahmenvollzug ermöglichen und ihren Blick auf die Reformbedürftigkeit verschiedener Bereiche lenken.

Zum einen wird anhand ausgewählter Tatbestände dargestellt, wie wichtig zielgerichtete Ermittlungen im Hinblick auf bestimmte Tatbestandselemente (wie den erweiterten Vorsatz bei Menschenhandel oder die über längere Zeit hindurch fortgesetzte Begehung bei Stalking) sind, und inwiefern empirische Studien hier Defizite aufdecken konnten.
Anhand der Ergebnisse der Evaluationsstudie von Birlkbauer, Stangl und Soyer sollen die Vor- und Nachteile der „Abschaffung“ des Untersuchungsrichters bzw. die Reduktion der richterlichen Aufgaben auf die Zuständigkeit des Rechtsschutzrichters diskutiert werden.
Welche (zusätzlichen) Probleme Großverfahren verursachen, konnte die unter meiner Leitung durchgeführte Studie zu Baubetrugsfällen aufzeigen. Hier wurde auch deutlich, dass ein kriminologisches Spezialwissen für eine erfolgreiche Strafverfolgung unerlässlich sein kann, wenn es sich nicht um allgemein bekannte Phänomene handelt. In diesem Zusammenhang werde ich sowohl die Ergebnisse der Studie zur strafrechtlichen Aufarbeitung von Baubetrug mittels Scheinfirmen vortragen, die ich im Auftrag des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger durchgeführt habe, als auch die „Handlungsanleitungen“, die ich anschließend für die Staatsanwaltschaft zusammenstellte.
Wie belastend überlange Verfahren sowohl für Tatverdächtige / Beschuldigte als auch für Opfer sein können, soll unter anderem anhand der Aufarbeitung von Judikatur des EGMR und einer Schweizer Studie zu der Belastung von Opfern häuslicher Gewalt durch Behördenwege und die oft stark zeitverzögerte strafrechtliche Aufarbeitung thematisiert werden.

Inwiefern Zeugnisentschlagungsrechte, die Gestaltung von Delikten als Ermächtigungsdelikte und ein zu eng verstandener bzw. im falschen Verfahrensstadium angewandter Grundsatz „in dubio pro reo“ die Strafverfolgung behindern, soll ebenso diskutiert werden, wie die Konstruktion und praktische Umsetzung des sogenannten „Anfangsverdachtes“.

Vor- und Nachteile einer weisungsunabhängigen Staatsanwaltschaft, insbesondere der Korruptionsstaatsanwaltschaft, wird anhand von Literatur aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Auch die verschiedenen Modelle einer politisch unabhängigen "Weisungsspitze" werden dargestellt.

Dann sollen die fehlende Rechtsmittelmöglichkeit bei diversionellen Regelungen, sowie die geringe Erfolgsaussicht von Fortsetzungsanträgen durch Opfer in Strafverfahren thematisiert werden.
Abschließend möchte ich die immer noch ausständige umfassende Reform des Maßnahmenvollzugs thematisieren und die gröbsten Mängel im Detail besprechen.

Methode:

Jeder Themenschwerpunkt beginnt mit einem in die Problematik einführenden Vortrag der Lehrveranstaltungsleiterin. Dann folgen jeweils ein oder zwei Referate von Teilnehmer*innen und eine gemeinsame Diskussion.
Die Referatsthemen werden (samt Literaturtipps) in der ersten LV-Einheit vergeben.
Mitarbeit ist für eine positive Bewertung unerlässlich und sowohl während der Lehrveranstaltungseinheiten möglich als auch im Moodle-Forum durch Posten einschlägiger Beiträge.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Grundlagen der Benotung:

Die Note setzt sich zu 80 % aus dem Referat (Für das den Studierenden Literatur zur Verfügung gestellt wird) und zwar insbesondere dem hierzu erstellten Handout. Maßgeblich für die Benotung sind Inhalt, Gliederung/Form und pünktliche Abgabe des Handouts; Das Einhalten der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis (kein „copy and paste“; Zitierregeln beachten!) bei Erstellung des Handouts bzw. der Ppt-Präsentation wird vorausgesetzt!
Wenn nicht allen Studierenden ein Referatsthema angeboten werden kann, werden diese 80 % durch die schriftliche Prüfung (40 min Dauer; offene Fragen zum Lehrveranstaltungsinhalt) in der letzten Einheit der Lehrveranstaltung bestritten.

20 % der Note ergibt sich aus der Mitarbeit.

Zweimalige Mitarbeit während des Semesters ist unbedingte Voraussetzung einer positiven Gesamtnote!

Mitarbeit ist während der Einheiten oder im Online-Forum auf moodle möglich.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheitserfordernis: zweimaliges Fehlen ist möglich, darüber hinaus nur mit schriftlicher Bestätigung der Verhinderung.

Das Einhalten der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis (kein „copy and paste“; Zitierregeln beachten!) bei Erstellung des Handouts bzw. der Ppt-Präsentation ist unerlässlich!

Bei der schriftlichen Prüfung bzw. für das Referat sind 40 Punkte zu erreichen, durch Mitarbeit maximal 10 .
Die schriftliche Prüfung kann bzw. muss nur von jenen Studierenden absolviert werden, die kein Referat übernehmen konnten.
Bei der Benotung des Referats gehe ich von 40 Punkten aus und ziehe für inhaltliche Fehler je 1-2 Punkte ab, für ein verspätetes Abgeben 5 Punkte, für vereinzeltes "Copy und Paste" bzw. Zitierfehler (z.B. Nichtangabe der Quelle des Referats) je drei Punkte.
Wenn das Handout viele Schlampigkeitsfehler (z.B. Rechtschreibfehler) aufweist, behalte ich mit vor, dafür auch 3-5 Punkte abzuziehen.

Wenn mehrfach mit "Copy und Paste" gearbeitet wurde, muss ich die Arbeit negativ beurteilen.

Bitte auf das Gendern nicht vergessen! (das bringt zwar keinen Punkteabzug, weil ich manchmal selbst darauf vergesse, aber ich möchte, dass wir uns hier gegenseitig zu korrekten Formulierungen motivieren!)

Punkteschema:
0-24 Punkte Nicht genügend
25 bis 35 Genügend
36 bis 41 Befriedigend
42 bis 46 Gut
47 bis 50 Sehr gut

Prüfungsstoff

Die Referatsthemen werden in der ersten Lehrveranstaltungseinheit vorgestellt.

Sie haben dann bis zum Abend dieses Tages Zeit, mir per Mail mitzuteilen, welche drei Themen Sie interessieren würden, wobei Sie auch eine Reihung (1. Wahl / 2. Wahl / 3. Wahl) vornehmen können.
Die Zuteilung der Referatsthemen erfolgt dann unter möglichst weitgehender Berücksichtigung Ihrer Präferenzen.
Die Liste der Referatsthemen wird bis Ende Februar auf die Lern-Plattform gestellt.

Jene Studierenden, die kein Referatsthema erhalten, müssen den schriftlichen Abschlusstest in der letzten Einheit machen. Stoff sind die Handouts aller Referate sowie die ppt-Präsentationen der Lehrveranstaltungsleiterin.

Eine eventuelle Einschränkung des Prüfungsstoffs wird spätestens zwei Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben.

Literatur

Literatur (Auswahl):

Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug, Bericht an den Bundesminister für Justiz über die erzielten Ergebnisse, BMJ-V70301/0061-III 1/2014, Jänner 2015.

Katharina Beclin, „Aussage gegen Aussage“ – häufige Pattstellung bei Strafverfolgung häuslicher Gewalt? juridikum 3/2014, 360-372.

Katharina Beclin, Zur strafprozessualen (Nicht-) Erledigung von Anzeigen wegen Baubetrugs durch Scheinfirmen - Ernüchternde Ergebnisse einer empirischen Studie und daran anknüpfende ermittlungsstrategische Empfehlungen“, JSt 2016/6, 512 – 519.

Julia Bettermann/Moetje Feenders (Hrsg.), Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der Intervention, Verlag für Polizeiwissenschaft, Clemens Lorei, Frankfurt 2004.

Alois Birklbauer/Wolfgang Stangl/Richard Soyer, Die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform, nwv-Verlag Wien-Graz 2011.

BMJ (Hrsg.) Endbericht der Arbeitsgruppe zur Schaffung einer unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft, September 2022

Manfred Burgstaller, Argumente für die Geschworenengerichtsbarkeit, JBl 2006/2 69 – 75.

Albin Dearing/Birgitt Haller (Hrsg.), Schutz vor Gewalt in der Familie - Das österreichische Gewaltschutzgesetz, Verlag Österreich, Wien 2005.

Daniela Gloor/Hanna Meier, „Nach dieser Zeitspanne fragt man sich wirklich, ob das jetzt ein Witz ist.“ Erfahrungen gewaltbetroffener Frauen mit Interventionen des Rechtssystems, juridikum 3/2014, 327-337.

IRKS, Welcher organisatorischen Schritte bedarf es, um die Zahl der Einweisungen in den Maßnahmenvollzug zu verringern? Projektendbericht, Wien 2012.

Barbara Linder/Nora Katona/Julia Kolda, Menschenwürde auf der Anklagebank, Handbuch zur Stärkung der Verfahrensrechte von strafrechtlich verdächtigen und beschuldigten Personen mit psychosozialen und intellektuellen Beeinträchtigungen, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, 2018.

Thomas Mühlbacher, Vom Weisungsrecht und von den Chancen und Gefahren eines Generalstaatsanwaltes, RZ 2021 63

Rainer Nimmervoll, Zum Anklageverdacht und dessen notwendigen Beweisergebnissen, JSt 2017/3 189 – 195.

Susanne Reindl-Krauskopf, Argumente gegen die Geschworenengerichtsbarkeit, ÖAnwBl 2010/05, 224 – 227.

Marcel Singer, Der Fortführungsantrag im Ermittlungsverfahren, Schriftenreihe Kriminalwissenschaften in Theorie und Praxis, band 10, Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2017.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 10.05.2024 13:05