Universität Wien

030549 SE Seminar aus römischem Recht (2017W)

Norm und Interpretation: Das Beispiel der Senatus Consulta

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Persönliche Anmeldung

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Das Seminar wird geblockt am 22. Jänner 2018, ab 09:00 abgehalten werden.

Vorbesprechung:

Freitag, 13.10. 2017, 12:00 (pktl.)
Seminarraum des Instituts für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte
Schenkenstraße 8-10, A-1010 Wien, 3. OG


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Nach dem Rechtsquellenkatalog, welchen der Jurist Gaius in seinem Lehrbuch, den Institutionen (1,2) überliefert, gehören die Senatus Consulta, eigentlich *Empfehlungen des Senats*, zu den wichtigsten Quellen des Römischen Privatrechts. Diese *Empfehlungen* ergingen an römische Magistrate, und auch wenn sie scheinbar als *Ratschläge des Ältestenrates* formuliert waren, war ihre Umsetzung de facto aufgrund der Autorität des Senats für die Normadressaten verbindlich.

Da es sich bei den Senatus consulta um keine Instrumente systematische Rechtssetzung handelt, sondern vielmehr um Anlass- *Gesetze* (Gaius, Institutionen 1,4), finden sich im klassischen römischen Recht Senatsbeschlüsse zu den unterschiedlichsten Materien: So sollte das SC Macedonianum die Kreditvergabe an Haussöhne verhindern, das SC Vellaeanum die Interzession von Frauen nahezu verbieten. Eine bedeutende Anzahl von Senatus Consulta wiederum betraf erbrechtliche Belange, einige waren in Ergänzung zu Eherechts- oder Freilassungsgesetzen erlassen worden, einige widmeten sich Problemen des öffentlichen Rechts.

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, einzelne Senatsbeschlüsse zu präsentieren und ihre Auslegung durch die römischen Juristen zu ermitteln. Senatus Consulta, mit denen Studierende im laufenden Studienbetrieb nur marginal konfrontiert werden, geben ein lebendiges Beispiel für dynamische Rechtsentwicklung und bieten Möglichkeiten für juristische Analyse und Interpretation.

Gute Lateinkenntnisse sind sicher nicht von Nachteil, es werden aber alle Texte auch in Übersetzung zur Verfügung gestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:42