Universität Wien

030319 SE Die neue EuGVVO (2016W)

für DiplomandInnen und für DissertantInnen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Nähere Informationen siehe Institutshomepage http://zvr.univie.ac.at

Bei Fragen zum Seminar bzw zur Diplomseminararbeit kontaktieren Sie bitte Frau Peirleitner (petra.peirleitner@univie.ac.at).

Anmeldevoraussetzungen:
Kenntnisse des Zivilverfahrensrechts.

Anmeldezeitraum:
1.8. bis 10.10.2016 ausschließlich über U:SPACE.

Dienstag 11.10. 17:00 - 19:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG (Vorbesprechung)
Montag 05.12. 09:30 - 17:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Dienstag 06.12. 09:30 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Mittwoch 07.12. 09:30 - 17:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Seminarziel:
Ziel des Seminars ist es, den Studierenden die in allen Mitgliedsstaaten der EU geltende Verordnung über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (kurz: EuGVVO) und vor allem die Änderungen, die seit 10.1.2015 gelten, näher zu bringen. Neben dem Anwendungsbereich und dem Gerichtsstandssystem der VO werden vor allem jene Gerichtsstände behandelt werden, die von großer praktischer Bedeutung sind und/oder bei denen es strittige Fragen gibt, also insbesondere der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (Art 7 Z 1), der Deliktsgerichtsstand (Art 7 Z 2), die Zuständigkeiten in Verbraucher- und Arbeitssachen (Art 17-20), die Zwangsgerichtsstände (Art 24) sowie die Zuständigkeitsbegründung durch Gerichtsstandsvereinbarung (Art 25) und rügelose Einlassung (Art 26). Weitere Themen sind die Zuständigkeitsprüfung (Art 27 und 28), die Rechtshängigkeit (Art 29-34) sowie die Anerkennung (Art 36-38) und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen (Art 39-55).

Lehrmethode:
Ergänzung und Diskussion der von den Studierenden vorgetragenen Referate

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Voraussetzungen für ein positives Zeugnis:
Ein schriftlich ausgearbeitetes Referat im Umfang von mindestens 50.000 Zeichen und 25 Seiten (Inhalt) mit Fußnoten und einem zusätzlichem (dh nicht auf die Zeichen- und Seitenanzahl anrechenbarem) Verzeichnis der verwendeten Literatur und Judikatur sowie eine gute PowerPoint-Präsentation.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15