030311 SE Seminar aus öffentlichem Recht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Die Anmeldung für die Lehrveranstaltung erfolgt vie U:SPACE. Die Anmeldung kann spätestens in der Vorbesprechung am 11.10.2017 erfolgen.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Mi 11.10.2017 23:59
- Abmeldung bis Mi 18.10.2017 23:59
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
LV auch am 05.12.2017 von 9h bis 18h
Mittwoch
11.10.
17:30 - 19:00
Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Montag
04.12.
09:00 - 18:00
Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziel des Seminars ist das Erlernen der kritischen, wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem öffentlichen Recht anhand eines konkreten Themenfeldes des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Die rechtswissenschaftliche Methodik soll im Rahmen der Erstellung und Präsentation einer Seminararbeit konkret angewandt werden. Ziel ist es darüber hinaus soft skills (Präsentationstechnik, etc) der Studierenden zu stärken.Das Seminar bietet dabei auch einen wissenschaftlichen Diskurs unter den teilnehmenden Studierenden durch Fokussierung des Seminars auf ein konkretes Thema. Thematisch bezieht sich das Seminar auf Fragen der "Autonomie zwischen Mensch und Maschine." Autonome Maschinen, die immer mehr Tätigkeiten bzw Denkvorgänge von Menschen übernehmen, einsetzen und andererseits anstatt dem Einzelnen mehr Freiheiten zu geben, diese immer mehr wie eine nicht-autonome Maschine behandeln. Der Mensch wird immer mehr zur Maschine (zB Effizienz, Performance, Normierung); die Maschine immer mehr zum Menschen. Diese Entwicklungen zeigen sich im Einsatz von Robotik in der Industrie, in der Behandlung von Menschen in Dienstleistungsgewerben, in der Entwicklung autonomer Fahrzeuge oder im immer größer werdenden Überwachungsstaat.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Anwesenheitspflicht der Studierende ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung.Die Leistungskontrolle setzt sich aus folgenden vier Teilleistungen: Seminararbeit, Referat, Handout/Präsentation sowie mündliche Mitarbeit. Jede Teilleistung wird eigenständig bewertet. Die Seminararbeit fließt zu 70%, das Referat zu 20%, das Handout bzw. die Präsentation zu 5% sowie die Mitarbeit zu 5% in die Beurteilung der Lehrveranstaltung ein.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15