030179 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dienstag
14.03.
13:30 - 15:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag
21.03.
13:30 - 15:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag
28.03.
13:30 - 15:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag
04.04.
13:30 - 15:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag
25.04.
13:30 - 15:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag
02.05.
13:30 - 15:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag
09.05.
13:30 - 15:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag
16.05.
13:30 - 15:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag
23.05.
13:30 - 15:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag
30.05.
13:30 - 15:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag
13.06.
13:30 - 15:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Dienstag
20.06.
13:30 - 15:00
Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Analyse und Lösung von Fällen zu zentralen Themen des Arbeitsrechts
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
2 schriftliche Klausuren, Mitarbeit; jede Klausur zählt 50%
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses
Prüfungsstoff
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27