030159 PF Pflichtübung aus Zivilrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Donnerstag
09.03.
13:00 - 14:30
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
16.03.
13:00 - 14:30
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
23.03.
13:00 - 14:30
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
30.03.
13:00 - 14:30
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
06.04.
13:00 - 14:30
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
27.04.
13:00 - 14:30
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
04.05.
10:00 - 11:30
Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag
11.05.
13:00 - 14:30
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
18.05.
13:00 - 14:30
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
01.06.
13:00 - 14:30
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
08.06.
13:00 - 14:30
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
14.06.
13:00 - 14:30
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei Klausuren und mündliche Mitarbeit. In schriftlichen Klausuren sollen die Studierenden das bereits erlernte Wissen überprüfen können.
1. Klausur: 11.5.2017
2. Klausur: 1.6.2017
1. Klausur: 11.5.2017
2. Klausur: 1.6.2017
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Aufnahmekriterium: Absolvierung des 1. Studienabschnittes inkl. FÜM I.
Beurteilungsmaßstab: Zwei schriftliche Klausuren, mündliche Mitarbeit, es besteht Anwesenheitspflicht.
Positive Beurteilung: 2 positive Klausuren ODER 1 positive Klausur UND 4. Mal substantielle Mitarbeit.
Wird eine Klausur nicht geschrieben, wird diese rechnerisch als "nicht genügend" gewertet.
Beurteilungsmaßstab: Zwei schriftliche Klausuren, mündliche Mitarbeit, es besteht Anwesenheitspflicht.
Positive Beurteilung: 2 positive Klausuren ODER 1 positive Klausur UND 4. Mal substantielle Mitarbeit.
Wird eine Klausur nicht geschrieben, wird diese rechnerisch als "nicht genügend" gewertet.
Prüfungsstoff
Alle Teile des Bürgerlichen Rechts.
Literatur
Wird in der 1. Übungseinheit bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Inhalte: Lösung von Fragestellungen aus den unterschiedlichen Bereichen des Bürgerlichen Rechts an Hand von Fallstudien auf fortgeschrittenem Niveau.
Methode: Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur. Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion.