Universität Wien

030159 PF Pflichtübung aus Zivilrecht (2017S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 09.03. 13:00 - 14:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 16.03. 13:00 - 14:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 23.03. 13:00 - 14:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 30.03. 13:00 - 14:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 06.04. 13:00 - 14:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 27.04. 13:00 - 14:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 04.05. 10:00 - 11:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 11.05. 13:00 - 14:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 18.05. 13:00 - 14:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 01.06. 13:00 - 14:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag 08.06. 13:00 - 14:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 14.06. 13:00 - 14:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele: Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Prüfung aus Bürgerlichem Recht anhand von Fällen.
Inhalte: Lösung von Fragestellungen aus den unterschiedlichen Bereichen des Bürgerlichen Rechts an Hand von Fallstudien auf fortgeschrittenem Niveau.
Methode: Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur. Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei Klausuren und mündliche Mitarbeit. In schriftlichen Klausuren sollen die Studierenden das bereits erlernte Wissen überprüfen können.
1. Klausur: 11.5.2017
2. Klausur: 1.6.2017

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Aufnahmekriterium: Absolvierung des 1. Studienabschnittes inkl. FÜM I.
Beurteilungsmaßstab: Zwei schriftliche Klausuren, mündliche Mitarbeit, es besteht Anwesenheitspflicht.
Positive Beurteilung: 2 positive Klausuren ODER 1 positive Klausur UND 4. Mal substantielle Mitarbeit.
Wird eine Klausur nicht geschrieben, wird diese rechnerisch als "nicht genügend" gewertet.

Prüfungsstoff

Alle Teile des Bürgerlichen Rechts.

Literatur

Wird in der 1. Übungseinheit bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15