Universität Wien

010022 VO Medizinrecht für Nichtjurist*innen (2024S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 1 - Katholische Theologie

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine

Di, 05.03.2024, 9:45-13:00 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien
Di, 19.03.2024, 9:45-13:00 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien
ACHTUNG - anderer Wochentag: Mi, 17.04.2024, 9:45-13:00 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien
Di, 23.04.2024, ACHTUNG - andere Uhrzeit: 14:00-17:30 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien
Di, 30.04.2024, ACHTUNG - andere Uhrzeit: 14:00-17:30 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien
Di, 07.05.2024, 9:45-13:00 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien
Di, 14.05.2024, 9:45-13:00 Uhr, Seminarraum Alte Kapelle, Campus, Hof 2.8, Spitalgasse 2-4, 1090 Wien


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Medizinrecht ist nicht nur zu einem integralen Bestandteil der Gesundheitsberufe geworden sondern spielt auch eine zentrale Rolle in vielen anderen wissenschaftlichen Bereichen. Gesellschaftliche Veränderungen und der rasante medizinische Fortschritt haben die Entscheidungsfindung im klinischen Alltag komplexer werden lassen. Hinzu kommt die Veränderung des Gesundheitsberufe-Patient*innen-Verhältnisses und die zunehmende technische Unterstützung dieses Verhältnisses, z.B. durch Telemedizin, ELGA etc. Oberstes Prinzip bei allen Behandlungs- und Betreuungsformen ist die Selbstbestimmung der Patient*innen. In den letzten Jahren hat die Zahl der medizinrechtlichen Vorschriften rasant zugenommen, sodass
Insbesondere bei der Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Einsichts- und Urteilsfähigkeit (Kinder, Demenzkranke etc.) stellen sich medizinrechtlich und medizinethisch hochsensible Fragen, z.B. am Lebensanfang, am Lebensende sowie bei der Einwilligung und bei der Aufklärung. Für den Arzt ist die medizinische Indikation entscheidend für die Behandlung. Kann und soll die Medizin jeden Wunsch des Patienten erfüllen? Fragen zur Beendigung oder zum Entzug der Behandlung müssen vom behandelnden Arzt beantwortet werden. Wo muss die Medizin Grenzen setzen, und inwieweit kann der Wille des Patienten direkt oder indirekt die Art der Behandlung bestimmen? Welche Patientendaten dürfen, ja müssen weitergegeben werden?
Das Medizinrecht ist nicht nur zu einem integralen Bestandteil der Gesundheitsberufe geworden sondern spielt auch eine zentrale Rolle in vielen anderen wissenschaftlichen Bereichen. Gesellschaftliche Veränderungen und der rasante medizinische Fortschritt haben die Entscheidungsfindung im klinischen Alltag komplexer werden lassen. Hinzu kommt die Veränderung des Gesundheitsberufe-Patient*innen-Verhältnisses und die zunehmende technische Unterstützung dieses Verhältnisses, z.B. durch Telemedizin, ELGA etc. Oberstes Prinzip bei allen Behandlungs- und Betreuungsformen ist die Selbstbestimmung der Patient*innen. In den letzten Jahren hat die Zahl der medizinrechtlichen Vorschriften rasant zugenommen, sodass
Insbesondere bei der Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Einsichts- und Urteilsfähigkeit (Kinder, Demenzkranke etc.) stellen sich medizinrechtlich und medizinethisch hochsensible Fragen, z.B. am Lebensanfang, am Lebensende sowie bei der Einwilligung und bei der Aufklärung. Für den Arzt ist die medizinische Indikation entscheidend für die Behandlung. Kann und soll die Medizin jeden Wunsch des Patienten erfüllen? Fragen zur Beendigung oder zum Entzug der Behandlung müssen vom behandelnden Arzt beantwortet werden. Wo muss die Medizin Grenzen setzen, und inwieweit kann der Wille des Patienten direkt oder indirekt die Art der Behandlung bestimmen? Welche Patientendaten dürfen, ja müssen weitergegeben werden?

Behandelt werden Grundlagen des Medizinrechts wie
- Rechtliche Beziehung zwischen Patient*innen und Angehörigen der Gesundheitsberufe
- Entscheidungsfähigkeit
- Patienten- und Sterbeverfügung
- Schweigepflicht
- Fragen der Haftung und Möglichkeiten der Konfliktlösung
- Patientensicherheit etc.

Ebenso behandelt werden spezielle medizinrechtliche Themen, wie Transplanation, Invitrofertilisation, Genanalysen, Abtreibung, Obduktion, Impfungen etc, freiheitsentziehende Maßnahmen nach dem HeimAufenthaltsG und dem UnterbringungsG

Ziele und Methode der LV:
Den Studierenden werden zunächst die Grundlagen des Medizinrechts vermittelt und ein allgemeines Verständnis für das Recht geschaffen. In den Lehrveranstaltungen werden die Studierenden anhand von Fallbeispielen an medizinrechtliche Fragestellungen herangeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung der Fähigkeit, rechtliche Problemfelder zu erkennen und Lösungen zu finden, und nicht auf der Vermittlung von Detailwissen zu den einzelnen Rechtsvorschriften.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestens 50% der Prüfungsfragen müssen richtig beantwortet werden, um eine positive Note zu erhalten.

Prüfungsstoff

Inhalte der Präsentationen

Literatur

Maria Kletecka-Pulker, Markus Grimm, Michael Memmer, Lukas Stärker, Johannes Zahrl, Grundzüge des Medizinrechts, Manz Verlag Wien 2019

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

EC Ethik und Recht in der Medizin

Letzte Änderung: Do 21.03.2024 15:05