Universität Wien

350029 UE BW1VI - Tänzerisch-kreative Orientierung - Abt. B (2024S)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Freitag 08.03. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Freitag 15.03. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Freitag 22.03. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Freitag 12.04. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Freitag 19.04. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Freitag 26.04. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Freitag 03.05. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Freitag 10.05. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Freitag 17.05. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Freitag 24.05. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Freitag 31.05. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Freitag 14.06. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Freitag 21.06. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG
Freitag 28.06. 07:30 - 09:00 ZSU - USZ I, Halle 2 Turnsaal EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Kompetenzenerwerb:

- Selbstkompetenz:
-> Körperlich-motorische Leistungsfähigkeit einschätzen können
-> Eigene Emotionen wahrnehmen und zum Ausdruck bringen (z.B. Gefühle und
Emotionen durch Bewegung ausdrücken und darstellen,
-> Aktive Teilnahme am Unterricht

- Sozialkompetenz:
-> Miteinander agieren und umgehen können
-> In einer Gruppe bestehen und kooperieren können
-> Unterschiedliche Rollen und Aufgaben übernehmen und reflektieren

- Methodenkompetenz:
-> Tänzerische BWH gesundheitsorientiert durchführen können
-> Stellenwert von Rhythmus, Musik und Tanz in der Prävention erkennen
-> Ausgewählte tänzerische Übungen und BWH hinsichtlich ihrer Gesundheitsrelevanz
beurteilen können
-> Tänzerische BWH beschreiben und bewerten können (z.B. wesentliche
Technikmerkmale, Qualität, Bewegungsformen bewerten, usw.)
-> Sicheres Durchführen der BWH (Gefahrenquellen erkennen und
Sicherheitsmaßnahmen treffen)

- Fachkompetenz:
-> anatomische und physiologische Grundlagen des Körpers kennen und dieses Wissen
anwenden können
-> Spannungsdifferenzierung, Körperhaltung, Atmung, usw.
-> tänzerische, gymnastische und akrobatische Bewegungsformen umsetzen können
-> einfache Rhythmen erkennen und dazu vorgegebene Bewegungen ausführen (z.B. Takt
mitzählen; vorgegebene Schritte im Rhythmus nachmachen)
-> alleine oder in der Gruppe einfache Bewegungsformen der Akrobatik, des
Tanztheaters, Improvisation, Zeitgenössischer Tanz, Volkstänze, Gruppentänze,
Musikgymnastik/ Aerobic erfahren und zeigen können
-> Bewegungsprinzipien und Basics
- des Zeitgenössischen Tanzes,
- der Improvisation
- des Tanztheaters
- des Ausdruckstanzes
- der Performance kennenlernen
- Körper als individuelles Instrument
- Erweiterung der Wahrnehmungsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit, der Wahrnehmung für
„Raum, Zeit und Dynamik“,
- Bodenarbeit, Präsenzübungen, Technik und choreographische Abfolgen durchführen
und erarbeiten können
- entsprechende Bewegungsformen (er)finden und ausführen können
- Bewegungsverbindungen und einfache Choreographien erfinden und präsentieren
können

Ziel:
- Anforderungen zeitgemäßer, kreativer Tanzvermittlung gerecht werden können
(Kompetenzen in den Bereich Vermittlung, Zeitgenössischer Tanz und Choreographie)
- ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung in künstlerischer und pädagogischer Hinsicht
- eigene Kreativität zum Ausdruck bringen
- Zeitgenössische Trainingsformen, künstlerisches Gestalten und Methodik im Unterricht
mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen anwenden

Inhalt:
- Auseinandersetzung mit der Tanzgeschichte
- Schulung der oben genannten Kompetenzen
- zielgruppenorientierte und zeitgemäße Methoden und Tanzstile
- Wahrnehmung, Sinnesschulung (taktil, visuell, auditiv, kinästhetisch) und
Bewegungsförderung,
- Erarbeitung von tanztechnischen Grundlagen,
- Vermittlung von choreographischem Handwerk und Übertragung von künstlerischen
Prozessen,
- Präsentieren und Aufführen von erarbeiteten Stücken
- Betrachten, Analysieren, Reflektieren

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

- Aktive Teilnahme am Unterricht
- Engagierte Mitarbeit

PRAKTISCH:
- Lehrauftritt (zu einem vorgegebenen Thema, zu zweit bzw. in Kleingruppen, simulieren
eines gesundheitsfördernden Bewegungs-und Tanzangebots für eine ausgewählte
Zielgruppe)
- Erarbeiten eines kreativen und innovativen Showkonzepts und anschließender gemeinsamer Präsentation ("Show"). Ziel ist es, im Zuge der LVA bereits angeeignetes Bewegungsmaterial und erlernte choreographische Verfahren zu einem gemeinsamen tänzerischen Projekt zu generieren, sowie räumlich und zeitlich zu organisieren.

THEORETISCH:
- Stundenprotokoll

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Entwicklung der oben formulierten Kompetenzen seitens der Studierenden zur
Gestaltung gesundheitsfördernder und präventiver Bewegungs- und Tanzangebote
(kreative Kompetenz, Kompetenz im Umgang mit und in der Nutzung von Rhythmus und
Musik, spezielle sprachliche Kompetenz; Fähigkeiten, erworbenes Wissen über
Gesundheitsförderung und Prävention auf tänzerische Inhalte hin anzuwenden)
- Siehe Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

PUNKTEBEWERTUNG

Die Beurteilung ergibt sich aus 3 Teilleistungen. Jede Teilleistung wird einzeln bewertet.
Insgesamt können 27 Punkte erreicht werden. Bewertet wird in 0,5-Punkt-Schritten.

Um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren müssen 2/3 der maximalen Punktezahl erreicht (entspricht min. 18 Punkte) sowie jede Teilleistung tatsächlich erbracht werden.

• Stundenprotokoll (Stundenreflexion (1 A4 Seite, Lehrkonzept 1 A4 Seite)) max. 3 Punkte
• Lehrauftritt (siehe „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“) max. 12 Punkte
• Erarbeiten eines kreativen und innovativen Showkonzepts und anschließender gemeinsamer Präsentation max. 12 Punkte

-> Notenschlüssel:
o Sehr Gut 25,5-27 Punkte
o Gut 23-25 Punkte
o Befriedigend 20,5-22,5 Punkte
o Genügend 18-20 Punkte
o Nicht Genügend <18 Punkte

Prüfungsstoff

- exemplarische Kurzeinheiten mit verschiedenen Inhalten und Themen, deren Diskussion
und Reflexion
- ausgewählte, unterschiedliche Lehrproben (Planen, Durchführen und Evaluieren)
- Theorie die in den Einheiten vermittelt wird (Protokolle, Videos, PPP, usw.)
- Lehrauftritt und Showkonzept (s.o.)
- Stundenprotokoll
- Literatur

Literatur

wird in der LV bekannt gegeben (Moodle)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BW1VI

Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:06